Sprühgeräte Prüfung und Reparatur jederzeit


Folgende Pflanzenschutzgeräte müssen erstmals bis Ende 2016 und dann alle 3 Jahre kontrolliert werden:

1. Nebelgeräte
2. Schlauchspritzanlagen (z.B. Karrenspritzen, auch für die Anwendung im Gewächshaus
3. Streifenspritzgeräte (Unterstock, Band)
4. Stationäre Flächenspritzgeräte für Zierpflanzen- und Gartenbaubetriebe (Gießwagen)
5. Spritzzüge
6. Zweiwegfahrzeuge
7. Luftfahrzeuge

Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind handgeführte- sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte:

1. Sprühflaschen
2. Druckspeicherspritzen
3. Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber
4. handbetätigte Rückenspritzgeräte
5. motorbetriebene Rückenspritzgeräte oder
6. motorbetriebene Rückensprühgeräte

Pflanzenschutzgeräte, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals und dann alle 3 Jahren geprüft werden müssen.

1. Stationäre und mobile Beizgeräte
2. Granulatstreugeräte
3. aufgesattelte oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte und Bodenentseuchungsgeräte.

Raum- und Flächen-Sprühgeräte mit der Plakette Orange, müssen dieses jahr (2019) zur nächste Prüfung!

  • Plakette Blau, nächste Prüfung: 2020
  • Plakette Gelb, nächste Prüfung: 2021
  • Plakette Braun, nächste Prüfung: 2022